Boot 5 PS

Angelboot/ kleiner Kutter

KUTTERTOUREN

Ich biete 3x in der Woche Angeltouren mit meinem Kutter an. Wir fahren je nach Jahreszeit auf  Butt, Hornhecht, Makrele und Hering. Da wir vom Wetter abhängig sind, kann ich im Voraus nicht sagen an welchem Tag in der Woche wir aufs Meer fahren (Wind, Gewitter).

Eine Prognose kann ich 2 Tage im Voraus treffen, aber eine Zusage erst am Abend vor der Ausfahrt. Dann bekommen sie auch die Abfahrtszeit genannt.

Wer einen Vollscharter bucht, kann die Abfahrtzeit selbst bestimmen.

Daher bitte ich bei der Anmeldung immer um eine Telefonnummer.

Ich nehme immer nur max. 6 Personen an Bord. So hat jeder ausreichend Platz und es gibt kein Gedränge  (wer schon einmal mit einem Hochseekutter mitgefahren ist weiß wovon ich spreche).

Schwimmwesten, Leihangeln mit Ködern

An Bord befinden sich für alle Teilnehmer Automatik- Schwimmwesten. Sollten sie mit Kindern eine Tour planen bitte ich um das Alter und die Größe der Kinder. Diese bekommen allerdings normale Rettungswesten. Angelruten und Köder können für 10 € pro Rute geliehen werden. Bitte geben sie diese bei der Anmeldung mit an.

Es müssen nur die Köder bezahlt werden die beim fischen kaputt oder versenkt werden.

Nachtangeln vom Kutter

Ein besonderes Erlebnis ist das Nachtangen vom Kutter aus. In den Sommermonaten fahre ich einen Tag in der Woche zum Nachtangeln auf die Ostsee. Wir fahren auf die besten Buttplätze. Hier wird vom verankerten Boot aus gefischt. Dieses ermöglicht bei ruhiger See den Einsatz von Leuchtposen.

Treffpunkt ist um 21.00 bis um morgens um 5.00.

Ausfahrten nach Jahreszeit

 April, Mai,  Mitte September, Oktober, November
Fischart:  Hering,Butt, Hornhecht

Juni, Juli, August und Anfang September
Fischart: Butt, Hornhecht, Makrele, Nachtangeln

PREISE

Ausfahrt Fahrzeit ca. 6 Stunden pro Person 60 €
Kurztouren auf der „Hering“ Fahrzeit ab 4 Stunden

Ausfahrt nur im April und ab Mitte September , Oktober
Jede weitere Stunde pro Person 5 €

pro Person 40 €
Kind 25 €
Nachtangeln Fahrzeit ca. 8 Stunden pro Person 70 €
Vollscharter für bis zu 6 Personen
6 Stunden
jede weitere Stunde Aufpreis 20 €
spezielle Ausfahrten sind zzgl. Diesel
250 €
Leihangel mit Köder
Ausgenommen sind Lebendköder
10 €

AGBs zur Angeltour

  1. Bei der Buchung einer Wohnung ist die Anzahl der Personen, die an einer Kutterausfahrt teilnehmen möchten (max. 6), sowie die Anzahl der gewünschten Ausfahrten in dem betreffenden Buchungszeitraum (max. 3 Ausfahrten pro Per­son in einer KW) mit anzugeben. Hierbei besteht die Möglichkeit eines Komplett­charters (siehe Punkt 11).
  2. Bei der Buchung kann noch kein genauer Tag für die Ausfahrt geplant werden. Da wir eine Außensportart betreiben, gibt das Wetter die Angeltage vor. Daher können in einer KW nur 3 Angeltage auf dem Boot eingeplant werden. Bei mehr möglichen Ausfahrten wird dies vor Ort besprochen. Bei der Buchung können daher max. 3 Ausfahrten pro Person reserviert werden. Die Ausfahrten werden am Vorabend bekanntgegeben (längerfristige Wetterprognosen sind zu ungenau).
  3. Gebuchte Bootsplätze müssen 4 Wochen vor Reiseantritt mit der Wohnungs­buchung bezahlt werden (nur dann besteht Anspruch auf einen Platz an Bord). Sollte eine Buchung storniert werden, gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für die Wohnungen (anteilige Bezahlung bei Storno). Finden wegen schlech­ten Wetters oder nicht vorhersehbarer Umstände weniger Fahrten statt als ge­bucht (oder Fahrten in andere Fahrgebiete – z. B. Meer gebucht, aber wetter­bedingt nur Schlei möglich), wird das Geld für die nicht gefahrenen Bootstouren zurückerstattet bzw. wird der Preis für das geänderte Fahrgebiet neu berechnet.
  4. Gäste, die Ausfahrten nicht vorher gebucht und bezahlt haben, können nach­träglich Fahrten vor Ort mit dem Skipper absprechen und buchen. Bei solchen Buchungen besteht ausdrücklich keine Platzgarantie.
  5. Im Fahrpreis sind folgende Leistungen erhalten:Skipper, Fahrzeit, aktuelle MwSt., Liegegebühr, Dieselkosten, Automatik-Schwimmwesten (bis 125 kg / Fahrgäste mit einem Körpergewicht über 125 kg müssen eine geeignete Schwimmweste mitbringen, die mind. EN 395 ent­spricht), Bereitstellung von BSH-Sicherheitszubehör (Signalraketen, Rauchtöpfe usw.), Wartungspauschale.
    Alkohol und Drogen sind an Bord grundsätzlich verboten!
  6. Der Skipper bestimmt, wann schlechtes Wetter ist. Sicherheit geht immer vor. Dieser Umstand ist nicht verhandelbar und wird nicht diskutiert! Der Skipper kann bei einem Unfall oder nicht vorhersehbaren Umständen (z. B. Seenot eines anderen Bootes) zu jeder Zeit die Tour abbrechen. In einem solchen Fall wird der Fahrpreis nach Zeit anteilig zurückerstattet. Der Skipper behält sich vor, bei grob fahrlässigem Handeln eines Teilnehmers Schadensersatz geltend zu machen.Die Fahrgäste haben keinen Einfluss auf die Personenanzahl an Bord (max. 6 Personen & Skipper). Wenn auf Wunsch mit weniger Personen gefahren wer­den soll (bei der Buchung anzugeben), wird der komplette Charterpreis zu Grunde gelegt.
  7. Der Skipper bestimmt Datum, Uhrzeit, Dauer und Fahrtroute (Meer oder Schlei) und hat an Bord immer Weisungsrecht. Wenn der Skipper an einem be­stimmten Tag des Buchungszeitraumes eine Tour fahren kann und ein Fahrgast an diesem Tag den gebuchten Termin (innerhalb der KW) nicht wahrnehmen möchte, kann eine Ausweichmöglichkeit besprochen werden (z. B. ein anderer Gast springt an dem nicht wahrgenommenen Termin ein). Sollte dieser Aus­weichtermin nicht wahrgenommen werden können (wegen schlechten Wetters oder anderer gebuchter Touren), muss der Bootsplatz von dem Fahrgast, der abgesagt hat, bezahlt werden. Es besteht von Seiten des Fahrgastes kein An­spruch auf einen Ausweichtermin. Hiervon ist ein Komplettcharter ausgenom­men. Ein Komplettcharter kann nicht verschoben werden und muss bei Absage voll bezahlt werden.
  8. Der Fahrgast hat mit seiner Buchung Anspruch auf einen freien Platz an Bord. Der Skipper kann die Plätze zuteilen.Über die Dauer der Tour (normalerweise 6 Stunden auf dem Meer und 4 Stunden auf der Schlei) entscheidet der Skipper. Bei längeren Touren (nach Absprache auch vor Ort möglich) kann eine Umlage verlangt werden. Einer Fahrtverlängerung müssen alle Teilnehmer zustimmen. Die Angeltour beginnt mit dem Ablegen und endet mit dem Anlegen. Die Fahrgebiete richten sich nach den Fischarten und den Schonzeiten. Von Mitte März bis Mitte April wird haupt­sächlich auf Hering in der Schlei gefahren. Von Ende April bis Mitte September geht es aufs Meer (Schlei nur bei schlechtem Wetter). Fahrten im Oktober hängen sehr vom Wetter ab (Schlei und Meer).
  9. Jeder Fahrgast muss an Bord eine Schwimmweste tragen. Diese gibt es beim Skipper. Wenn ein Fahrgast für sich entscheidet die Weste nicht zu tragen wird der Skipper automatisch von jeder Verantwortung für den Fahrgast entbunden. Der Skipper weist den Fahrgast auf diesen Umstand sofort nach ablegen der Schwimmweste unter Zeugen hin. Dieses gilt insbesondere wenn Erziehungsberechtigte ihren Kindern an Bord erlauben die Schwimmweste abzulegen. Der Skipper weist in so einem  Fall sofort die Verantwortung für das Kind von sich. Bei unstimmichkeiten über diesen Umstand kann der Skipper sofort die Tour abbrechen und der Fahrgast der sich weigert die Schwimmweste zu tragen trägt die Kosten für den Abbruch  (mind. 180 € diese sind vor Ort sofort zu bezahlen). Jedem Fahrgast muss beim ablegen der Schwimmweste klar sein, das er sich in Lebensgefahr begibt  Sätze wie: ich kann schwimmen oder das Wasser ist nicht kalt, sind Sätze die im Ernstfall keiner mehr sagt. Mit Anziesachen schwimmt sich nicht gut und man ist auch nicht in 1 Minute wieder an Bord und ohne Schwimmweste bekomme ich die Person so gut wie nicht über die Reling. Eine Fahrt aufs offene Meer ist eine sportliche Herausforderung (Schaukeln, hohe Wellen, Wetter). Jeder Teilnehmer an einer Bootstour muss körperlich und geistig hierzu in der Lage sein (Defizite sind vor der Buchung anzusprechen).
  10. Jeder Teilnehmer muss geeignete Kleidung mit an Bord nehmen. Regen, Kälte und mäßiger Wind sind kein Grund für eine vorzeitige Beendigung der Tour. See­krankheit ist keine Krankheit, sondern ein Zustand. Eine Angeltour wird wegen leichter bis mittlerer Seekrankheit nicht abgebrochen. Sollte eine Tour wegen der obengenannten Dinge abgebrochen werden, muss der dafür verantwortliche Fahrgast alle anfallenden Kosten für die Tour erstatten. Die Kosten richten sich nach der Zeit auf dem Wasser.
  11. Wer einen Komplettcharter bucht, kann das Fahrgebiet (innerhalb der ge­buchten Stunden) und die Fischart (ausgenommen Fische in der Schonzeit), auf die gefischt werden soll, in Absprache mit dem Skipper mitbestimmen. Hierbei ist zu beachten, dass der Skipper in allen oben aufgeführten Punkten weiterhin das Weisungsrecht hat. Der Charterer kann die Fahrgäste (max. 6 Personen) selbst bestimmen (unter Beachtung von Punkt 9).
  12. Die Kuttertouren sind nicht an die Anmietung einer Wohnung im Fischerhaus Pommerby gebunden. Der Fahrgast hat kein Recht auf Beförderung. Sollte der Skipper krank oder das Boot defekt sein oder sollten andere unvorhersehbare Umstände eine Ausfahrt unmöglich machen, besteht von Seiten des Fahrgastes kein Entschädigungsanspruch. Wurden Leistungen, die eine Ausfahrt betreffen, bereits im Vorfeld bezahlt, werden diese in voller Höhe zurückerstattet.