
Angelboot/ kleiner Kutter
KUTTERTOUREN
Änderung! Wichtig!
Vorläufige Einstellung der gewerblichen Angeltouren
Auf Grund neuer behördlicher Auflagen für die Beförderung von Fahrgästen auf See werde ich meine gewerblichen Angeltouren bis zur endgültigen Klärung der Sachlage bis auf weiteres einstellen müssen.
Die aktuellen neuen und sofort in Kraft tretenden Vorgaben sind für mich unverhältnismäßig, unsinnig und wirtschaftlich nicht zu vertreten.
In Anbetracht dessen, dass unser Seegebiet 2026 zum Naturschutzgebiet erklärt wird und zum größten Teil für das Angeln vom Boot geschlossen wird, kann ich die neuen Auflagen in dem geforderten Umfang unter den gegebenen Umständen nicht erfüllen.
Die neuen Verordnungen sind das Ende der meisten kleinen gewerblichen Betriebe (Boote unter 8 m), die auf der Ostsee unterwegs sind – oder besser: waren.
Ein Hoch auf die deutsche Entbürokratisierung!!!
So wird das nichts!!!
Die Sachlage ist für alle Beteiligten kompliziert (Behörden und Betroffene).
Meine Hoffnung liegt in der Einsicht der zuständigen Behörden, dass sie mit ihren neuen Regulierungen und Vorgaben über das Ziel hinausgeschossen sind und Existenzen durch ihr Handeln zerstören.
Faktisch wird damit das endgültige Aus für den gewerblichen Angeltourismus auf der deutschen Ostsee vollzogen. Zuerst waren es die Angelkutter und jetzt wir mit den Booten unter 8 m.
Meine persönliche Meinung zu dem Thema:
Die Begründungen für die neuen Auflagen der See BG / Deutsche Flagge, u. a. für mehr Sicherheit auf dem Meer zu sorgen, sind für mich nur vorgeschobene Argumente.
Mir ist kein Fall an unseren Küsten bekannt, bei dem einer meiner Kollegen in den letzten Jahren mit seinem Boot in akuter Seenot war. Die Folgen der neuen Verordnungen werden sein, dass Personen – ohne jede Erfahrung und ohne Kenntnisse der jeweiligen Reviere (Strömungen, Wetter, Wind und Welle) – Boote mieten. Mal schauen, wer des Öfteren von der DGzRS aus Seenot gerettet werden muss…
So viel zu der neuen Sicherheit auf See.
Schaut man sich die Vorgaben (und den Zeitpunkt des Inkrafttretens 2025) an, dann sind diese genau auf unsere Boote so zugeschnitten, dass die Auflagen von den allermeisten meiner Kollegen nicht erfüllt werden können und somit der Angeltourismus auf der Ostsee faktisch beendet wird. Der aktuelle Zeitgeist ist gegen uns (Kormorane und Seehunde sind eben wichtiger). Wer vor Inkrafttreten der Naturschutzgebiete sein Gewerbe aufgeben muss, hat keinen Anspruch auf Kompensation, und der Widerstand ist gebrochen. Somit wurde ein weiteres Hindernis auf dem Weg zu dem von der Politik noch immer gewollten Nationalpark Ostsee elegant beseitigt.
Über den weiteren Verlauf werde ich Euch auf dieser Seite informieren.
Ihr habt ein Boot und möchtet mehr übers Angeln erfahren oder darüber, wo in unserem Seegebiet die Fische stehen:
Ab dem 01.06.2025 könnt Ihr mich als Angelguide für unser Seegebiet buchen.
Zielgebiete sind: Schlei, Schleimünde-Falshöft, Schönhagen und die Geltinger Bucht.
Wichtig !!! ab 2025
Bitte besorgt euch vor Anreise eure Fischereischeine online, alle Infos hierzu stehen in der Rubrik Angeln.
Schwimmwesten, Leihangeln mit Ködern
An Bord befinden sich für alle Teilnehmer Automatik- Schwimmwesten. Sollten sie mit Kindern eine Tour planen bitte ich um das Alter und die Größe der Kinder. Diese bekommen allerdings normale Rettungswesten. Angelruten und Köder können für 10 € pro Rute geliehen werden. Bitte geben sie diese bei der Anmeldung mit an.
Es müssen nur die Köder bezahlt werden die beim fischen kaputt oder versenkt werden.


Nachtangeln vom Kutter
Ein besonderes Erlebnis ist das Nachtangen vom Kutter aus. In den Sommermonaten fahre ich einen Tag in der Woche zum Nachtangeln auf die Ostsee. Wir fahren auf die besten Buttplätze. Hier wird vom verankerten Boot aus gefischt. Dieses ermöglicht bei ruhiger See den Einsatz von Leuchtposen.
Treffpunkt ist um 21.00 bis um morgens um 5.00.
Ausfahrten nach Jahreszeit
April, Mai, Mitte September, Oktober, November
Fischart: Hering,Butt, Hornhecht
Juni, Juli, August und Anfang September
Fischart: Butt, Hornhecht, Makrele, Nachtangeln

PREISE
Ausfahrt Fahrzeit ca. 6 Stunden | pro Person 60 € |
Kurztouren auf der „Hering“ Fahrzeit ab 4 Stunden
Ausfahrt nur im April und ab Mitte September , Oktober |
pro Person 40 € Kind 25 € |
Nachtangeln Fahrzeit ca. 8 Stunden | pro Person 70 € |
Vollscharter für bis zu 6 Personen 6 Stunden jede weitere Stunde Aufpreis 20 € spezielle Ausfahrten sind zzgl. Diesel |
250 € |
Leihangel mit Köder Ausgenommen sind Lebendköder |
10 € |
AGBs zur Angeltour
- Bei der Buchung einer Wohnung ist die Anzahl der Personen, die an einer Kutterausfahrt teilnehmen möchten (max. 6), sowie die Anzahl der gewünschten Ausfahrten in dem betreffenden Buchungszeitraum (max. 3 Ausfahrten pro Person in einer KW) mit anzugeben. Hierbei besteht die Möglichkeit eines Komplettcharters (siehe Punkt 11).
- Bei der Buchung kann noch kein genauer Tag für die Ausfahrt geplant werden. Da wir eine Außensportart betreiben, gibt das Wetter die Angeltage vor. Daher können in einer KW nur 3 Angeltage auf dem Boot eingeplant werden. Bei mehr möglichen Ausfahrten wird dies vor Ort besprochen. Bei der Buchung können daher max. 3 Ausfahrten pro Person reserviert werden. Die Ausfahrten werden am Vorabend bekanntgegeben (längerfristige Wetterprognosen sind zu ungenau).
- Gebuchte Bootsplätze müssen 4 Wochen vor Reiseantritt mit der Wohnungsbuchung bezahlt werden (nur dann besteht Anspruch auf einen Platz an Bord). Sollte eine Buchung storniert werden, gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für die Wohnungen (anteilige Bezahlung bei Storno). Finden wegen schlechten Wetters oder nicht vorhersehbarer Umstände weniger Fahrten statt als gebucht (oder Fahrten in andere Fahrgebiete – z. B. Meer gebucht, aber wetterbedingt nur Schlei möglich), wird das Geld für die nicht gefahrenen Bootstouren zurückerstattet bzw. wird der Preis für das geänderte Fahrgebiet neu berechnet.
- Gäste, die Ausfahrten nicht vorher gebucht und bezahlt haben, können nachträglich Fahrten vor Ort mit dem Skipper absprechen und buchen. Bei solchen Buchungen besteht ausdrücklich keine Platzgarantie.
- Im Fahrpreis sind folgende Leistungen erhalten:Skipper, Fahrzeit, aktuelle MwSt., Liegegebühr, Dieselkosten, Automatik-Schwimmwesten (bis 125 kg / Fahrgäste mit einem Körpergewicht über 125 kg müssen eine geeignete Schwimmweste mitbringen, die mind. EN 395 entspricht), Bereitstellung von BSH-Sicherheitszubehör (Signalraketen, Rauchtöpfe usw.), Wartungspauschale.
Alkohol und Drogen sind an Bord grundsätzlich verboten! - Der Skipper bestimmt, wann schlechtes Wetter ist. Sicherheit geht immer vor. Dieser Umstand ist nicht verhandelbar und wird nicht diskutiert! Der Skipper kann bei einem Unfall oder nicht vorhersehbaren Umständen (z. B. Seenot eines anderen Bootes) zu jeder Zeit die Tour abbrechen. In einem solchen Fall wird der Fahrpreis nach Zeit anteilig zurückerstattet. Der Skipper behält sich vor, bei grob fahrlässigem Handeln eines Teilnehmers Schadensersatz geltend zu machen.Die Fahrgäste haben keinen Einfluss auf die Personenanzahl an Bord (max. 6 Personen & Skipper). Wenn auf Wunsch mit weniger Personen gefahren werden soll (bei der Buchung anzugeben), wird der komplette Charterpreis zu Grunde gelegt.
- Der Skipper bestimmt Datum, Uhrzeit, Dauer und Fahrtroute (Meer oder Schlei) und hat an Bord immer Weisungsrecht. Wenn der Skipper an einem bestimmten Tag des Buchungszeitraumes eine Tour fahren kann und ein Fahrgast an diesem Tag den gebuchten Termin (innerhalb der KW) nicht wahrnehmen möchte, kann eine Ausweichmöglichkeit besprochen werden (z. B. ein anderer Gast springt an dem nicht wahrgenommenen Termin ein). Sollte dieser Ausweichtermin nicht wahrgenommen werden können (wegen schlechten Wetters oder anderer gebuchter Touren), muss der Bootsplatz von dem Fahrgast, der abgesagt hat, bezahlt werden. Es besteht von Seiten des Fahrgastes kein Anspruch auf einen Ausweichtermin. Hiervon ist ein Komplettcharter ausgenommen. Ein Komplettcharter kann nicht verschoben werden und muss bei Absage voll bezahlt werden.
- Der Fahrgast hat mit seiner Buchung Anspruch auf einen freien Platz an Bord. Der Skipper kann die Plätze zuteilen.Über die Dauer der Tour (normalerweise 6 Stunden auf dem Meer und 4 Stunden auf der Schlei) entscheidet der Skipper. Bei längeren Touren (nach Absprache auch vor Ort möglich) kann eine Umlage verlangt werden. Einer Fahrtverlängerung müssen alle Teilnehmer zustimmen. Die Angeltour beginnt mit dem Ablegen und endet mit dem Anlegen. Die Fahrgebiete richten sich nach den Fischarten und den Schonzeiten. Von Mitte März bis Mitte April wird hauptsächlich auf Hering in der Schlei gefahren. Von Ende April bis Mitte September geht es aufs Meer (Schlei nur bei schlechtem Wetter). Fahrten im Oktober hängen sehr vom Wetter ab (Schlei und Meer).
- Jeder Fahrgast muss an Bord eine Schwimmweste tragen. Diese gibt es beim Skipper. Wenn ein Fahrgast für sich entscheidet die Weste nicht zu tragen wird der Skipper automatisch von jeder Verantwortung für den Fahrgast entbunden. Der Skipper weist den Fahrgast auf diesen Umstand sofort nach ablegen der Schwimmweste unter Zeugen hin. Dieses gilt insbesondere wenn Erziehungsberechtigte ihren Kindern an Bord erlauben die Schwimmweste abzulegen. Der Skipper weist in so einem Fall sofort die Verantwortung für das Kind von sich. Bei unstimmichkeiten über diesen Umstand kann der Skipper sofort die Tour abbrechen und der Fahrgast der sich weigert die Schwimmweste zu tragen trägt die Kosten für den Abbruch (mind. 180 € diese sind vor Ort sofort zu bezahlen). Jedem Fahrgast muss beim ablegen der Schwimmweste klar sein, das er sich in Lebensgefahr begibt Sätze wie: ich kann schwimmen oder das Wasser ist nicht kalt, sind Sätze die im Ernstfall keiner mehr sagt. Mit Anziesachen schwimmt sich nicht gut und man ist auch nicht in 1 Minute wieder an Bord und ohne Schwimmweste bekomme ich die Person so gut wie nicht über die Reling. Eine Fahrt aufs offene Meer ist eine sportliche Herausforderung (Schaukeln, hohe Wellen, Wetter). Jeder Teilnehmer an einer Bootstour muss körperlich und geistig hierzu in der Lage sein (Defizite sind vor der Buchung anzusprechen).
- Jeder Teilnehmer muss geeignete Kleidung mit an Bord nehmen. Regen, Kälte und mäßiger Wind sind kein Grund für eine vorzeitige Beendigung der Tour. Seekrankheit ist keine Krankheit, sondern ein Zustand. Eine Angeltour wird wegen leichter bis mittlerer Seekrankheit nicht abgebrochen. Sollte eine Tour wegen der obengenannten Dinge abgebrochen werden, muss der dafür verantwortliche Fahrgast alle anfallenden Kosten für die Tour erstatten. Die Kosten richten sich nach der Zeit auf dem Wasser.
- Wer einen Komplettcharter bucht, kann das Fahrgebiet (innerhalb der gebuchten Stunden) und die Fischart (ausgenommen Fische in der Schonzeit), auf die gefischt werden soll, in Absprache mit dem Skipper mitbestimmen. Hierbei ist zu beachten, dass der Skipper in allen oben aufgeführten Punkten weiterhin das Weisungsrecht hat. Der Charterer kann die Fahrgäste (max. 6 Personen) selbst bestimmen (unter Beachtung von Punkt 9).
- Die Kuttertouren sind nicht an die Anmietung einer Wohnung im Fischerhaus Pommerby gebunden. Der Fahrgast hat kein Recht auf Beförderung. Sollte der Skipper krank oder das Boot defekt sein oder sollten andere unvorhersehbare Umstände eine Ausfahrt unmöglich machen, besteht von Seiten des Fahrgastes kein Entschädigungsanspruch. Wurden Leistungen, die eine Ausfahrt betreffen, bereits im Vorfeld bezahlt, werden diese in voller Höhe zurückerstattet.